Daten sind von herausragender Bedeutung für das Training, aber insbesondere für die realisierbare Verarbeitungsqualität aktueller KI-Systeme, von denen man erhebliche Mehrwerte für Bereiche wie Produktion, Mobilität, Gesundheit, Finanzen, Tourismus oder Bildung erwarten kann. Die rechtlichen und regulatorischen Fragen bei der automatisierten Erhebung, Speicherung und Auswertung von Daten sind umfangreich und werden in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Die Bundesregierung reagiert auf diese Entwicklungen mit der Einrichtung dieser Datenethikkommission.
Für ihre Arbeit gibt die Bundesregierung der Datenethikkommission Leitfragen in drei Bereichen zur Hand. Dabei geht es u.a. um algorithmenbasierte Prognose- und Entscheidungsprozesse, um Künstliche Intelligenz (KI) und um den Umgang mit Daten, um Datenzugang und Datennutzung. Prof. Wahlster wird seine jahrzehntelange Erfahrung besonders bei den Leitfragen zur KI und algorithmenbasierten Prognose- und Entscheidungsprozessen einbringen. Zentral geht es um Leitlinien, die sicherstellen, dass die Würde, die Autonomie und die Selbstbestimmung des Einzelnen gewahrt bleibt und gefördert werden kann.
Die Datenethikkommission spielt auch eine besondere Rolle bei der Entwicklung der Künstlichen Intelligenz. Das ebenfalls am 18. Juli verabschiedete Eckpunkte-Papier für eine Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung hebt die Bedeutung der Datenethikkommission hervor: "Die Empfehlungen der Datenethikkommission werden wir bei der Erarbeitung und Umsetzung der Strategie aufgreifen."
Professor Wahlster ergänzt in der Datenethikkommission die Expertise von fünf Juristen und weiteren Persönlichkeiten aus der Ethikforschung, Theologie, Softwaretechnik sowie dem Verbraucher- und Datenschutz um profundes Wissen über die Technologien der KI und deren Anwendung. Prof. Wahlster freut sich auf seine Mitwirkung in dieser Kommission: "Neuartige datenbasierte Wertschöpfungsketten auf der Basis von KI-Technologien wie dem maschinellen Lernen müssen zur Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit unbedingt unterstützt werden. Bei der technischen Entwicklung menschzentrierter KI-Komponenten für autonome Systeme, Smart Services und Industrie 4.0 sollten allerdings die sozialen, ethischen und rechtlichen Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden, um eine breite Akzeptanz der Ergebnisse zu gewährleisten."