Ziel des Forschungsvorhabens innoGov ist es, die Methoden aus der Forschung zur Prozessgestaltung auf die Konzeption und Verbesserung von Verwaltungsprozessen anzuwenden. Für die Unterstützung der Prozessabwicklung in der öffentlichen Verwaltung wird zudem der Einsatz geeigneter IT-gestützter E-Government-Lösungen erarbeitet.
Für die Realisierung des Vorhabens wird eine Erhebung und Analyse ausgewählter Verwaltungsprozesse in der Praxis durchgeführt. Unter Einsatz von Methoden der Wirtschaftsinformatik sollen konkrete Anwendungsszenarien der Leistungsabwicklung der öffentlichen Verwaltung verbessert oder neu konzipiert werden. Unter Berücksichtigung geeigneter Informations- und Kommunikationstechnologie sollen E-Government-Lösungen zur Weiternutzung in der Verwaltung in angemessener Form bereit gestellt werden. Im Sinne der Implementationsforschung wird dabei auf eine gezielte Begleitung von E-Government-Projekten der saarländischen Landesverwaltung abgezielt. Der Praxisbezug ermöglicht die Qualität der Ergebnisse und sichert zugleich einen direkten Nutzen für das Saarland.
Als konkretes Anwendungsszenario der saarländischen Landesregierung wird aktuell das Vorhaben „48-Stunden-Serviceversprechen“ forciert. Bei diesem handelt es sich um ein Ziel der saarländischen Landesverwaltung, die Dienstleistungsqualität gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft zu verbessern. Im Rahmen des Projekts sollen Maßnahmen angestoßen werden, die sicherstellen, dass bei den Landesbehörden eingehende Anträge spätestens innerhalb von 48 Stunden beantwortet werden. Das CCeGov des IWi analysiert im Rahmen dieses Vorhabens die Möglichkeiten zur Implementierung eines solchen Serviceversprechens und entwickelt entsprechende Umsetzungsszenarien.
Neben den Forschungsaktivitäten zum „48-Stunden-Serviceversprechen“ unterstützt das CCeGov des IWi die saarländische Landesverwaltung bei dem Aufbau eines modernen telefonischen Servicedienstes. Als erster und zentraler Ansprechpunkt sollen den Kunden der Verwaltungen Informationen und Dienstleistungen offeriert werden. Bei dieser Bestrebung handelt es sich zugleich um eine Leitidee der IT-Strategie der Bundesregierung. Unter der Bezeichnung „D115“ soll eine bundesweit einheitliche Behördenrufnummer eingeführt werden.
Darüber hinaus werden in beiden Teilprojekten die Implikationen der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) im jeweiligen Projektkontext berücksichtigt. Eingebettet in die Zielsetzungen der Lissabon-Strategie, sollen mit der EU-DLR Hindernisse und Beschränkungen für den Dienstleistungswettbewerb im EU-Binnenmarkt abgebaut werden, um so den freien, grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit zu unterstützen und zu fördern. Folglich sollen Unternehmen künftig ihre Dienstleistungen innerhalb der EU durch vereinfachte technische und organisatorische Regelungen anbieten können.