Neue Regelungen des Medienstaatsvertrags (MStV) stellen die Landesmedienanstalten vor neue, vielfältige Aufgaben im Bereich der Medienintermediären: Diese müssen offenlegen, was bei der Suche nach einer Information durch Nutzer*innen im Hintergrund passiert und sind dazu verpflichtet, transparent zu machen, nach welchen selbstgewählten algorithmischen Kriterien sie Inhalte auswählen (§ 93 MStV). Darüber hinaus ist es ihnen verboten, Angebote journalistisch-redaktioneller Inhalte systematisch besser oder schlechter zu behandeln als andere und sie damit zu diskriminieren (§ 94 MStV). Dabei ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar, wie Medienintermediäre durch die Landesmedienanstalten bezüglich der Einhaltung der Regelungen überprüft werden sollen, da dazu, unter anderem, tiefergehende Informationen über die eingesetzten Algorithmen notwendig sind.
In diesem Projekt wird daher eine Machbarkeitsanalyse durchgeführt: Einerseits wird eruiert, wie Regulierungsbehörden in dem Kontrollprozess systemseitig unterstützt werden können. Andererseits wird geprüft, welche Algorithmen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz Handlungsempfehlungen ohne Vollzugriff auf die bei den Medienintermediären verwendeten Algorithmen ableiten können. Dazu wird eine KI-Toolbox auf Grundlage von Studien mit den involvierten Zielgruppen entwickelt, die exemplarisch ausgewählte Unterstützungsfunktionen im Hinblick auf das Transparenzgebot liefert und auf deren Grundlage Aussagen zur Machbarkeit abgeleitet werden.
Das Forschungsprojekt ist auf drei Jahre angelegt und wird durch die Staatskanzlei des Saarlandes gefördert.
Partner
Landesmedienanstalt Saarland